Kursbedingungen & Verträge

Verträge

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Vertrag für Ausbildungen Vertrag für Module Vertrag für Workshops

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Zeitpläne Preise für Bildungsangebote

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Kursbedingungen 

Stand: Samstag, 5. Mai 2018

  • 1. Teilnehmer
    Die einhörn.media.school lehnt Ausbildungsverträge ab, wenn die Teilnehmerzahl eines Kurses überschritten werden würde. In diesem Fall ist es möglich, sich auf eine Warteliste eintragen zu lassen. Kurse findet nur vorbehaltlich einer Mindestanzahl von Teilnehmern statt. Falls diese nicht erreicht wird, behält sich die einhörn.media.school vor, den Kurs nicht stattfinden zu lassen.
  • 2. Kursgebühren
    Eine Anmeldung ist derzeit kostenfrei. Die Kursdauer und die monatlichen Kursgebühren für die Ausbildung entsprechen der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags gültigen Preisliste. Die einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von € 170,- für die jeweiligen Endprüfungen ist vor Beginn der Prüfung zu bezahlen.
    Wenn ein Teilnehmer mit mehr als zwei Raten in Zahlungsverzug gerät, wird die gesamte Restforderung fällig, insofern keine andere Vereinbarung getroffen werden kann.
    Bei eventuellen gesetzlichen Änderungen der Mehrwertsteuer kann es zur Erhöhung oder Minderung der monatlichen Kursgebühr führen. Die einhörn.media.school ist verpflichtet, die monatlichen Kursgebühr zum Zeitpunkt der Mehrwertsteueränderung neu zu berechnen. Dabei wird die monatliche Kursgebühr auf den nächsten vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die einhörn.media.school informiert in diesem Fall den Teilnehmer über die Höhe der neuen monatlichen Kursgebühr. Der Teilnehmer zahlt ab dem Zeitpunkt der Mehrwertsteueränderung die neue monatliche Kursgebühr.
    Die Kursgebühr bleibt von sonstigen etwaigen Änderungen in unserem Preisangebot unberührt.
    Individuelle Vereinbarungen über die jeweiligen Kursgebühren, die möglicherweise in Einzelfällen getroffen werden, gelten exklusiv für die jeweilige Person und sind nicht übertragbar auf andere Kursteilnehmer. 
  • 3. Verdienste
    Insofern ein Teilnehmer bei einem von einhörn.media durchgeführten Auftrag entgeltliche Leistungen erfolgreich durchführt, werden seine Verdienste auf die jeweilige nachfolgende monatliche Kursgebühr umgerechnet. Beispiel: Ein Teilnehmer hat ein Unterrichtspaket für 1000 EUR gebucht und kann erfolgreich an einem Projekt teilnehmen, wo für ihn 300 EUR Verdienst vereinbart wurden. Im Folgemonat muss er dann nur 700 EUR anstelle der vollen Kursgebühr bezahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt durch einhörn.media.
    Ob überhaupt und gegebenenfalls wieviel ein Teilnehmer an einem Projekt verdient, hängt idR vom jeweiligen Budget des jeweiligen Kunden ab. Es besteht kein Anspruch. Die einhörn.media.school strebt jedoch an, eine dem jeweiligen Teilnehmer angemessene Entlohnung zu erzielen. Eine Zusage zu einem solchen Auftrag ist verbindlich und verpflichtet ihn zum pünktlichen Erscheinen und zur Erledigung der Aufgabe. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Aufgabe gewissenhaft und nach den Wünschen des Kunden in Absprache mit einhörn.media durchzuführen. Etwaige Schwierigkeiten, die durch das fahrlässige oder vorsätzliche Fehlverhalten eines Teilnehmers zu Folgeschäden führen, müssen gegebenenfalls durch den Teilnehmer getragen werden und können u.a. zu Abzügen bei der Entlohnung führen. In der Regel wird jedoch versucht, eine gütliche Einigung zu finden. Eine Teilnahme als Beobachter ohne Eigentätigkeit und dementsprechend ohne Entlohnung ist je nach Auftrag ebenfalls möglich.
    Insofern ein solches Projekt innerhalb der Unterrichtszeit stattfindet, wird diese nicht nachgeholt, da es sich um eine praktische Erfahrung handelt, die einen lehrreichen Wert haben kann. Insofern der Termin sich mit Studiozeit überschneidet, die für Übungen gedacht ist und durch einen solchen Auftrag wegfällt, kann diese ebenfalls nicht nachgefordert werden. Sollte ein Teilnehmer jedoch an einem Auftrag in keiner Weise teilnehmen wollen und sein Unterricht deswegen ausfällt, ist es auf Wunsch möglich, den Unterricht an einem geeigneten Termin nachzuholen.
  • 4. Rechte und Pflichten der einhörn.media.school
    Die einhörn.media.school :
    * verpflichtet sich dem Teilnehmer mittels praktischer und theoretischer Unterrichtung die im Lehrplan dargestellten Ausbildungsinhalte zu vermitteln.
    * stellt dem Teilnehmer im Rahmen der Ausbildungsvereinbarung Unterrichts- und Produktionsräume, Inventar und Geräte zur Verfügung.
    * übernimmt keine Haftung für Ausfälle in den Studios und Produktionsräumen, die durch höhere Gewalt und/oder durch Reparaturen an den Geräten und dem Equipment entstehen können.
    * führt eine Abschlussprüfung zur Erreichung des Ausbildungszieles durch. Eine explizite Erläuterung der Benotung kann nach Rücksprache mit der einhörn.media.school durch geführt werden.
    * behält sich vor, Teilnehmern theoretischen und praktischen Unterricht und die praktischen Übungen vorzuenthalten, so lange diese mit der Zahlung ihrer Kursgebühren in Verzug sind.
    * übernimmt keine Erfolgsgarantie dafür, dass die Teilnehmer die jeweiligen Ausbildungsziele erreichen. Desweiteren können die Erreichung beruflicher Erwartungen der Teilnehmer nicht garantiert werden.
    * behält sich vor, laufende Kurse, bei denen die Teilnehmerzahl im Laufe der Ausbildungsdauer durch Abgänge die Mindestteilnehmerzahl unterschreitet, ohne Kündigungsfrist aufzukündigen. Die verbleibenden Teilnehmer können unter Umständen durch Absprache mit der einhörn.media.school die Ausbildung in einem vergleichbaren Kurs entweder unverzüglich oder zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
    * ist verpflichtet, den Unterricht an freien Tagen nachholen, insofern beispielsweise durch Aufträge von einhörn.media der Unterricht nicht stattfinden kann und gegebenenfalls auch Produktionsräume für praktische Übungen belegt sind. 
  • 5. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
    Der Teilnehmer verpflichtet sich pünktlich am theoretischen und praktischen Unterricht teilzunehmen, pünktlich zu den Übungen zu erscheinen, sowie den Anweisungen Folge zu leisten, die ihm im Rahmen der Ausbildung von den Dozenten der einhörn.media.school erteilt werden.
    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gegenstände und Räumlichkeiten der einhörn.media.school pfleglich und im Rahmen der vereinbarten Ausbildungsleistung zu behandeln und haftet für alle Schäden und sonstige Beeinträchtigungen, Diebstahl auch durch Dritte, insofern er in diesem Moment die Obhut hatte, beispielsweise bei der Überlassung von Technik bei praktischen Übungen, etc. Inventar und Geräte, die einen Funktionsmangel oder eine Beschädigung aufweisen, müssen vom Teilnehmer unverzüglich der einhörn.media.school gemeldet werden. Reparaturen oder Veränderungen an Betriebseinrichtungen, Inventar und Geräten darf der Teilnehmer nicht eigenmächtig durchführen. Der Teilnehmer haftet für die von ihm oder seinen Begleitpersonen (Gäste) zu vertretenden Verlusten und Beschädigungen an Betriebseinrichtungen, Inventar und Geräten der einhörn.media.school.
    Der Teilnehmer weist unverzüglich nach Ausbildungsbeginn der einhörn.media.school nach, dass er in einer Privathaftpflicht-Versicherung gegen Schäden versichert ist. Eine Kopie der Privathaftpflicht-Versicherung muss der einhörn.media.school innerhalb von 30 Tagen nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Wird die Privathaftpflicht-Versicherung nicht vom Teilnehmer nachgewiesen, kann die einhörn.media.school den Teilnehmer von allen praktischen Übungen ausschließen.
    Persönliche Änderungen (neue Anschrift, neue Telefonnummer, email-Adresse, usw.) müssen vom Teilnehmer unverzüglich der einhörn.media.school gemeldet werden.
    Der Teilnehmer verpflichtet sich, die monatlichen Kursgebühren jeweils zum 1. Werktag eines Kursmonates auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei Nichtzahlung der Kursgebühren ist der Teilnehmer ab dem 3. Werktag in Zahlungsverzug. Im Falle der Nichteinhaltung des Zahlungstermines ist die einhörn.media.school berechtigt, dem Teilnehmer Mahnkosten in Höhe von 7 Euro (sieben Euro) für jede Mahnung sowie Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Soll-Bankzinsen ab der Zahlungsfälligkeit zu berechnen.
    Nimmt der Teilnehmer an dem Kurs nicht oder nur teilweise teil, bleibt er trotzdem zur Bezahlung der Kursgebühren verpflichtet.
    Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke im gesamten Schulbereich (auch der Eingangsbereich) der einhörn.media.school zu konsumieren.
    Die Schulferien betragen 18 Werktage im Sommer und 18 Werktage über Weihnachten. Die Räume der einhörn.media.school sind in dieser Zeit für praktische Übungen nicht verfügbar.
    Die Kursgebühr wird bei jährlichen Ausbildungen während der Schulferien weiter vom Teilnehmer bezahlt, da die Ferienzeit in die Gesamtkosten mit einkalkuliert sind.
  • 6. Zeugnis und einhörn.media.school-Zertifikat
    Der Teilnehmer erhält das Abschlusszeugnis mit den Ergebnis der Prüfung(en), der Abschlussarbeit und der Abschlussnote. Das einhörn.media.school-Zertifikat wird nur erteilt, wenn der Teilnehmer die praktische Abschlussprüfung mit mindestens 4,0 (ausreichend) besteht und die Abschlussnote (aus Theorie und Praxis) mindestens 4,0 (ausreichend) ist.
  • 7. Vertragsende
    Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Tag der Abnahme der praktischen Abschlussprüfung durch die einhörn.media.school. Bei erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung wird dem Teilnehmer das einhörn.media.school-Zertifikat erteilt.

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